1) EEG anpassen - Vergütung für PV auf Gebäuden grundsätzlich sichern, unabhängig von Auktionen:
Photovoltaikanlagen auf Gebäuden müssen mittelfristig planbar sein. Daher sollten Pv-Anlagen an, auf und integriert in Gebäude von der Auktionierung ausgenommen sein und eine verlässliche sichere Vergütung erhalten fur den produzierten Solarstrom. Diese kann sich mittelfristig an den Preisen der Auktionen / Marktpreisen orientieren, sollte aber für drei Jahre im Voraus festgelegt und gesichert sein, dass bei der Gebäude- und Investitionsplanung Photovoltaikanlagen als Fassaden, Dächer und Überdachungen geplant, genehigt und gebaut werden können.
Es ist nicht ausreichend auf Eigenverbrauch zu setzen, um das Potentail der Gebäudeoberflächen zur Solarstromerzeugung auszuschöpfen. Ein Beispiel sind Lagerhallen mit großen Gebäudehüllen aber quasi ohne Eigenverbrauch - oder von Investoren erreichtete Gebäude.
2) EU-Directive "Energy Performance of Buildings Directive" / Deutsches Gebäudenergiegesetz anpassen:
Zur Ausschöpfung der Potentiale der Solarenergiegewinnung sowie der optimalen Effizienz sind auch gesetzliche Regelungen erforderlich. Der Grundliegt darin, dass ca. 80% der Bauwerke vonInvestoren gebaut werden, welche dieGebäude unmittelbar nach der Errichtung verkaufen. Der Immobilienmarkt braucht klare und verbindliiche gesetzliche Regelungen für einen Modernisierungsschub in Richtung Plusenergie.
Fur diese gesetlichen Regelungen müssen sowohl die EU-Directive "Energie Performance of Buildings" sowie deutsche Umsetzung der Richtlinie im GEG -Gebäudenergeigesetz angepasst werden. Die verankerten Solarpflichten beinhalten zu viele Schlupflöcher, welche die Regelungen de Fakto unwirksammachen.
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